In der Praxis werden aber nur jene Kandidaten ernannt, die vom Premierminister und – auf niedrigeren Stufen – von anderen Ministern vorgeschlagen wurden.
In jedem Wahlkreis reichen die antretenden Parteien Listen ein, die maximal so viele Kandidaten aufweisen, wie der Wahlkreis Abgeordnete entsenden kann.
Der Stimmbürger kann in der Liste einer Partei einzelne Kandidaten streichen und durch andere Kandidaten derselben Partei oder auch einer anderen Partei ersetzen (Panaschieren).
Wird ein solcher Einspruch eingelegt, muss die Versammlung wiederholt werden und entweder den Kandidaten bestätigen oder einen anderen Kandidaten wählen.