Der Gläubiger darf, nachdem eine angemessene Frist für Nacherfüllung auch nicht eingehalten wurde, einem dritten denselben Auftrag erteilen und der Fehlbare muss die Mehrkosten übernehmen.
Oft muss in einer bestimmten Frist, eine bestimmte Anzahl registrierter Wahlberechtigter der entsprechenden Region per Unterstützungsunterschrift die Kandidatur unterstützen.