Hinweise, wie der Radverkehr bei Einfahrt in Einbahnstraßen in Gegenrichtung und in Fußgängerbereichen geführt werden kann, werden in Abschnitt sieben und acht gegeben.
Die Einbahnstraßenregelung gilt für den gesamten Fahrzeugverkehr, für Radfahrer kann allerdings durch eine Zusatzbeschilderung die Fahrt entgegen der Einbahnstraße freigegeben sein.
Sie ist 2800 Meter lang, heute in ihrem westlichen Teil als Einbahnstraße stadtauswärts angelegt und verläuft absolut gerade in etwa nordöstliche Richtung.