Er trug zur Bekanntmachung und Vervollkommnung neuer Methoden und Techniken durch Publikationen, Kongressbeiträge, universitäre und andere Fortbildungsveranstaltungen, Seminarien, Vortragstätigkeiten und akademische Lehrverpflichtungen wesentlich bei.
Amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen standen jedoch in der Regel weiterhin im Bundesanzeiger und durften nur in gesetzlich geregelten Fällen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.