Alliierte Militärgerichte verfolgten in mehreren Fällen deutsche Marineoffiziere als Kriegsverbrecher, da sie nach Kriegsende ihre U-Boote in Verstoß gegen die Kapitulationsbestimmungen hatten versenken lassen.
Nach Kriegsende untersagte der Alliierte Kontrollrat unter anderem alle Arbeiten deutscher Weiterentwicklung der Funkmesstechnik (von nun an als „Radar“ bezeichnet).